Garantie / Gewährleistung

Für Privatkunden gilt:

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Ihre Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB) mit folgenden Modifikationen:

  • Für die Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers.
  • Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
  • Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
  • Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Für Geschäftskunden gilt:

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

 


 

Im Gegensatz zur gesetzlich geregelten Gewährleistung handelt es sich bei Garantien um freiwillige Zusicherungen seitens des Herstellers. Garantien können in Bezug auf ihre Bedingungen variieren, insbesondere hinsichtlich der Garantiezeit und des Garantieumfangs. Es wird eine Unterscheidung zwischen Vollgarantie und Teilegarantie getroffen. Die spezifischen Garantie- /Gewährleistungsdetails finden sich in den Artikelbeschreibungen sowie in unseren Auftragsbestätigungen und Rechnungen.

 

Vollgarantie

Wenn ein Produkt mit Vollgarantie angeboten wird, verpflichtet sich der Hersteller dazu, die Kosten für die Reparatur des defekten Produkts, einschließlich Arbeitszeit und Ersatzteilen, zu übernehmen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Kunde das Produkt auf eigene Kosten zur Reparatur bringen muss. Weder wir noch der Hersteller sind verpflichtet, das defekte Produkt auf unsere Kosten abzuholen.

 

Teilegarantie

Bei einem Produkt mit Teilegarantie verpflichtet sich der Hersteller, defekte Ersatzteile kostenlos auszutauschen. Die Kosten für Überprüfung und Reparaturarbeiten, einschließlich Arbeitszeit, werden jedoch weder von uns noch vom Hersteller übernommen. Es bleibt den Herstellern oder uns vorbehalten, die defekten Teile zur Überprüfung zurückzufordern.

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